Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und die mobile Anwendunge von „Ray’s Grill Truck“.
Das Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act) sieht u.a. folgende Ausnahmen vor: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind gänzlich vom Gesetz ausgenommen. Für Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind, sieht das Gesetz Erleichterungen vor:
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen € beläuft.
Ray’s Grill Truck fällt somit unter die Ausnahmeregelung, ist aber dennoch bemüht, die Website samt mobiler Anwendung möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.